Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 16.08.2026 — Geltungsbereich: Reinigungs- und Objektbetreuungsleistungen von cleanAR, Inhaber Behlül Ucar, Köln.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Objektbetreuungsleistungen zwischen cleanAR, Inhaber Behlül Ucar ("cleanAR"), und ihren Auftraggebern, gleich ob Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, cleanAR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. Es gilt jeweils die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website von cleanAR abrufbar ist.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website von cleanAR stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
  2. Durch das Absenden des Formulars "Angebot anfordern" gibt der Auftraggeber lediglich eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn cleanAR dem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses in Textform annimmt, oder wenn beide Seiten ein Auftragsformular unterzeichnen.
  3. Leistungsumfang, Reinigungsintervalle und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung zum konkreten Objekt.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigungsleistungen richten sich nach der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
  2. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Textform und können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.
  3. cleanAR ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  4. Werden während der Ausführung zusätzliche Reinigungs- oder Nebenleistungen erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Auftrags sind, stimmen die Parteien deren Erbringung vorab ab. Geringfügige, zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung notwendige Zusatzleistungen darf cleanAR auch ohne vorherige gesonderte Zustimmung ausführen, wird den Auftraggeber hierüber jedoch unverzüglich informieren.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Pauschale Listenpreise werden nicht angeboten; jedes Angebot wird objektspezifisch kalkuliert.
  2. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  3. Für zusätzliche Leistungen nach § 3 Abs. 4, für die keine gesonderte Preisvereinbarung getroffen wurde, gilt der Preis, der sich aus dem im jeweiligen Angebot für vergleichbare Leistungen vereinbarten Stundensatz bzw. Flächenpreis ergibt. Weicht die Zusatzleistung ihrer Art nach wesentlich von den beauftragten Leistungen ab, ist vor ihrer Ausführung eine gesonderte Preisvereinbarung zu treffen.
  4. Bei Verträgen über regelmäßige Unterhaltsreinigung erfolgt die Rechnungsstellung monatlich zum Monatsende.
  5. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug ist cleanAR berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen; gegenüber Verbrauchern setzt dies eine vorherige Mahnung voraus, soweit gesetzlich erforderlich.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

  1. Einzelaufträge (z. B. Grund- oder Sonderreinigung) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
  2. Verträge über regelmäßige Unterhaltsreinigung haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Eine ordentliche Kündigung ist während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
  3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können dann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass cleanAR zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten erhält (z. B. durch Schlüsselübergabe, Zutrittscode oder persönliche Anwesenheit).
  2. Der Auftraggeber weist cleanAR vorab auf besonders empfindliche, wertvolle oder beschädigungsanfällige Gegenstände und Oberflächen sowie auf besondere Gefahrenquellen hin.
  3. Für die Bereitstellung von Wasser- und Stromanschluss am Einsatzort ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 7 Haftung

  1. cleanAR haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf Arglist beruhen.
  2. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet cleanAR bei leichter Fahrlässigkeit nur auf Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Schäden sind cleanAR unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach der jeweiligen Leistungserbringung, anzuzeigen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Wird die vereinbarte Reinigungsleistung mangelhaft erbracht, erhält cleanAR zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften).
  3. Mängel sind cleanAR unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, möglichst mit Angabe von Ort und Art des Mangels.

§ 9 Höhere Gewalt

Ist cleanAR durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs (z. B. Krankheit des eingesetzten Personals, Unwetter, behördliche Anordnungen) vorübergehend an der Leistungserbringung gehindert, ist sie berechtigt, den vereinbarten Termin zu verschieben, und wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.

§ 10 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nicht.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.